FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen!

  • Welcher Führerschein ? Wofür?

    AM - Kleinkrafträder/ Roller Ab 15 Jahren

    B196 - Leichtkrafträder/ Roller mit B Ab 25 Jahren mit PKW-Führerschein.

    A1 - Leichtkrafträder/ Roller Ab 16 Jahren oder ab 25 Jahren mit PKW-Führerschein und B196.

    A2 - Limitierte Krafträder/ Roller Ab 18 Jahre.

    A - Offene Krafträder/ Roller Ab 20 Jahren mit A2 oder ab 24 Jahren per Direkteinstieg.

    B - Leichtkrafträder/ Roller wenn der Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht wurde.

    Welche Leichtkrafträder und Leichtkraftroller darf ich mit dem Führerschein B196 fahren?

    Zweirädrige Leichtkrafträder und zweirädrige Leichtkraftroller

    • Hubraum von max. 125 cm³
    • Motorleistung von max. 11 kW (15 PS)
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
    • auch mit Beiwagen

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge

    • symmetrisch angeordnete Reifen
    • Bei Verbrennungsmotoren: Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von max. 15 kW

    Gibt es ein Mindestalter für B196?

    Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und den Pkw-Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen.

    Gibt es Sonderregelungen für B196?

    Ja. Du musst für die B196-Führerscheinregelung eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule über 13,5 Zeitstunden absolvieren. Eine abschließende Prüfung ist nicht nötig. Nach Vorlage eines Nachweises der Fahrschule kann die Ausbildung unter der Prüfnummer 196 in den Führerschein eingetragen werden. Wichtig: Diese Regelung ist nur innerhalb Deutschlands und nicht im Ausland gültig! Das Fahren eines A1-Fahrzeuges mit dieser Lizenz ist außerhalb Deutschlands also nicht erlaubt.

    Der „verkürzte“ Aufstieg in die Klasse A2 ist, anders als bei der regulären A1-Klasse, bei B196 nicht möglich. Hier müssen die vorgegebenen Theorie- und Praxisstunden in vollem Umfang absolviert werden.

    Welche Kleinkrafträder und Kleinkraftroller darf ich mit dem Führerschein AM fahren?

    Zweirädrige Kleinkrafträder und Kleinkraftroller

    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³
    • Bei Elektromotoren: max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW
    • auch mit Beiwagen

    Fahrräder mit Hilfsmotor

    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    • Elektrische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³

    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    • Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³
    • Bei anderen Verbrennungsmotoren: max. Nutzleistung bis zu 4 kW
    • Bei Elektromotoren: max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW
    • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen: max. als 350 kg (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen)

    Gibt es ein Mindestalter für die AM-Klasse?

    Seit dem 28. Juli 2021 ist es bundesweit möglich, den Führerschein mit 15 Jahren zu machen. Damit kannst du nach bestandener Fahrprüfung innerhalb von Deutschland mit 15 Jahren Fahrzeuge der Klasse AM fahren. Im Ausland darfst du diese Fahrzeuge aber weiterhin erst mit 16 Jahren fahren!

    Welche Leichtkrafträder und Leichtkraftroller darf ich mit dem Führerschein A1 fahren?

    Zweirädrige Leichtkrafträder und zweirädrige Leichtkraftroller

    • Hubraum von max. 125 cm³
    • Motorleistung von max. 11 kW (15 PS)
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
    • auch mit Beiwagen

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge

    • symmetrisch angeordnete Reifen
    • Bei Verbrennungsmotoren: Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von max. 15 kW

    Gibt es ein Mindestalter für die A1-Klasse?

    Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um Fahrzeuge der Klasse A1 fahren zu dürfen.

    Gibt es Sonderregelungen für die A1-Klasse?

    Ja. Seit dem 31. Dezember 2019 kannst du leichte Roller und Motorräder der Klasse A1 (125 cm³) auch mit dem Autoführerschein fahren (siehe Infokasten A1 mit B). Dafür musst du mindestens 25 Jahre alt sein, den Pkw-Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen und eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule über 13,5 Zeitstunden absolvieren. Eine abschließende Prüfung ist nicht nötig.

    Nach Vorlage eines Nachweises der Fahrschule kann die Ausbildung unter der Prüfnummer 196 in den Führerschein eingetragen werden. Wichtig: Diese Regelung ist nur innerhalb Deutschlands und nicht im Ausland gültig! Das Fahren eines A1-Fahrzeuges mit dieser Lizenz ist außerhalb Deutschlands also nicht erlaubt.

    Beim regulären Führerschein der Klasse A1 kannst du zudem ab 18 Jahren mit verkürzter theoretischer und praktischer Ausbildung auf den A2-Führerschein „aufstocken“.

    Welche Krafträder darf ich mit dem Führerschein A2 fahren?

    Krafträder und Kraftroller

    • Motorleistung von max. 35 kW (48 PS)
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
    • auch mit Beiwagen

    Gibt es ein Mindestalter für die A2-Klasse?

    Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um Fahrzeuge der Klasse A2 fahren zu dürfen.

    Gibt es Sonderregelungen für die A2 Klasse?

    Ja. Für Motorräder, die konform der A2-Führerscheinbedingungen auf 35 kW gedrosselt werden sollen, ist die Ausgangsleistung nicht mehr frei wählbar, sondern darf max. 70 kW betragen.

    Für Ausnahmen davon gibt es in Deutschland einen Bestandsschutz: Wer einen A2-Führerschein mit einem Ausstellungsdatum zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 11. Dezember 2016 besitzt, genießt einen sog. Bestandsschutz. Diesen Fahrern ist es erlaubt, in Deutschland auch auf 35 kW gedrosselte Motorräder zu fahren, deren Ausgangsleistung die 70 kW übersteigt. Wichtig: Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen wird abgeraten, da hier keine eindeutige Rechtslage besteht.

    Welche Krafträder darf ich mit dem Führerschein A fahren?

    Krafträder und Kraftroller

    • Hubraum von mehr als 50 cm³
    • bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von mehr als 15 kW
    • auch mit Beiwagen

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge

    • symmetrisch angeordnete Reifen
    • Bei Verbrennungsmotoren: Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von mehr als 15 kW

    Gibt es ein Mindestalter für die A-Klasse?

    Für den direkten Zugang zur Klasse A, bezogen auf zweirädrige Kraftfahrzeuge, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Für den Direkteinstieg in die Klasse A, bezogen auf ausschließlich dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW, musst du mindestens 21 Jahre alt sein.

    Wenn du schon einen A2-Führerschein besitzt und damit in die Klasse A aufsteigen möchtest, gilt bezogen auf zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge ein Mindestalter von 20 Jahren. Zudem musst du bereits zwei Jahre lang Besitzer des Führerscheins Klasse A2 sein.

  • Was brauche ich für die Zulassung?

    50er:
    Nur ein Versicherungskennzeichen (gibt es bei Ihrer Versicherung)

    125er z.B. GTS 125 oder Primavera 125:
    Diese Fahrzeuge bekommen ein amtliches Kennzeichen  z.B. GF, WOB, BS etc. Für die Zulassung auf dem Straßenverkehrsamt bzw. Zulassungsstelle werden folgende Dokumente benötigt: 

    • Personalausweis
    • EVB-Nummer (gibt es bei der Versicherung)
    • Fahrzeug-Papiere wie KFZ-Brief oder COC, bei Wiederzulassung zusätzlich den KFZ-Schein
    • Vollmacht (wenn der Händler oder eine andere Person für sie zulässt) 
    • Geld

    Über 125 ccm z.B. GTS 300:
    Diese Fahrzeuge bekommen ein amtliches Kennzeichen  z.B. GF, WOB, BS etc. Für die Zulassung auf dem Straßenverkehrsamt bzw. Zulassungsstelle werden folgende Dokumente benötigt:

    • Personalausweis
    • EVB-Nummer (gibt es bei der Versicherung)
    • Fahrzeug-Papiere wie KFZ-Brief oder COC, bei Wiederzulassung zusätzlich den KFZ-Schein
    • Vollmacht (wenn der Händler oder eine andere Person für Sie zulässt) 
    • Geld
    • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • Was ist die THG Prämie?

    Auch in Deutschland gibt es einen Umweltbonus im Segment Elektroroller. Der Umweltbonus für Elektroroller kann bei angemeldeten Fahrzeugen jährlich beantragt werden. Besitzer erhalten dadurch je nach Bundesland ca. 350,00 Euro pro Jahr. Aktuell ist die Prämie bis 2030 befristet. Die THG Prämie kann für alle Elektroroller der Marke Piaggio beantragt werden. 

  • Was ist Piaggio Mia?

    Mia ist eine Multimediaplattform für Vespa und Piaggio Roller.

    Das moderne Display der Vespa und Piaggio Fahrzeugen liefert nicht nur alle wichtigen Fahrinformationen wie Geschwindigkeit, Gesamtfahrstrecke, Tageskilometer, Tankinhalt und mehr. Es kann , wenn mit dem Vespa-Connectivity-System ausgestattet, das Display zur Schnittstelle mit einem Smartphone werden . Via Bluetooth wird die Kommunikation zwischen Fahrer, Fahrzeug und Umwelt ermöglicht. Die dazu notwendige Vespa-App für die Systemverbindung wird im Apple App Store oder über den Google Play Store einfach kostenlos heruntergeladen. 

    Über diese App können Daten und zusätzliche Informationen zum Fahrzeug vom Bordcomputer abgerufen werden. Egal, ob man via Bluetooth-Headset seine Playlist auf dem Smartphone abspielt, Anrufe annimmt bzw. ablehnt, einen Rückruf startet oder einfach per Knopfdruck an der Griffarmatur die Lautstärke regelt – all diese Möglichkeiten bietet die Vespa Multimediaplattform, serienmäßig bei der neuesten Vespa GTS SuperSport und allen GTS SuperTech, Primavera S 125, Sprint S 125, Primavera 75th 125, GTS 75th und Vespa Elettrica. Das Navigationssystem mit Piktogramm ist nur bei der Vespa GTS SuperTech verfügbar

  • Was muss ich beim Einwintern berücksichtigen?

    Damit Ihre Vespa Ihnen keine Sorgen nach der Winterpause bereitet, gibt es ein paar Ding zu berücksichtigen: 

    • Fahrzeug reinigen und Lack konservieren / Hartwachs
    • Batterie an Batteriejogger bzw. Batterieladesystem, damit sie im Frühjahr wieder anspringt
    • Fahrzeug voll tanken
    • Fuelstabilizer zum Benzin/Tank mischen
    • Reifendruck erhöhen
    • Reifen frei stellen, aufbocken, Vorderrad hoch
    • Fahrzeug abdecken/Staubschutz
    • Frühjahres-Check ggfs. Ölwechsel bei Wiederinbetriebnahme

    Ihre Vespa / Piaggio wird es Ihnen danken durch viel Fahrfreude. 

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website.

Einige von ihnen sind für das Funktionieren der Website notwendig, aber Sie können über andere entscheiden.

Cookies verwalten

Wir verwenden Cookies auf unserer Website.

Einige von ihnen sind für das Funktionieren der Website notwendig, aber Sie können über andere entscheiden.

Die notwendigen Cookies tragen dazu bei, dass die Website ordnungsgemäß funktioniert.